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   VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17   

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VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17 (https://dejure.org/2017,50348)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.10.2017 - 1 B 189/17 (https://dejure.org/2017,50348)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 1 B 189/17 (https://dejure.org/2017,50348)
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  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17
    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen und Maßnahmen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris Rn. 17 und Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 8/15 -, Rn. 14, juris).
  • VG Schleswig, 04.07.2017 - 1 A 6/16

    Sperrung eines Versorgungs- und Transportweges aus naturschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17
    Sie schützt die Gemeinde vor planerischen Maßnahmen, die die bestehenden Planungen oder hinreichend konkreten planerische Vorstellungen derselben nachhaltig beeinträchtigen oder unabhängig davon jedenfalls unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die klagende Gemeinde haben (Urteil der Kammer vom 04. Juli 2017 - 1 A 6/16 -, Rn. 63, juris).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender

    Auszug aus VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17
    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen und Maßnahmen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris Rn. 17 und Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 8/15 -, Rn. 14, juris).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17
    Die Zulässigkeit eines entsprechenden gerichtlichen Antrages setzt grundsätzlich einen vorher im Verwaltungsverfahren erfolglos gestellten Antrag auf Vornahme der von der Behörde geforderten Handlung, hier eines Verwaltungsakts, voraus, da es wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit der Sache zu befassen (BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158, 160 und vom 28. November 2007 - 6 C 42/06 - BVerwGE 130, 39, 46).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17
    Die Zulässigkeit eines entsprechenden gerichtlichen Antrages setzt grundsätzlich einen vorher im Verwaltungsverfahren erfolglos gestellten Antrag auf Vornahme der von der Behörde geforderten Handlung, hier eines Verwaltungsakts, voraus, da es wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit der Sache zu befassen (BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 11.94 - BVerwGE 99, 158, 160 und vom 28. November 2007 - 6 C 42/06 - BVerwGE 130, 39, 46).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17
    Nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes als Auslegungshilfe ist im Zweifel zugunsten des Rechtsschutzsuchenden anzunehmen, dass er den in der Sache in Betracht kommenden Rechtsbehelf einlegen wollte, wobei Voraussetzung ist, dass dies dem erkennbaren Rechtsschutzziel entspricht und die entsprechende Auslegung vom Rechtsschutzsuchenden nicht bewusst ausgeschlossen wurde (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17/01 -, BVerwGE 115, 302-312, Rn. 40).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus VG Schleswig, 25.10.2017 - 1 B 189/17
    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen und Maßnahmen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris Rn. 17 und Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 8/15 -, Rn. 14, juris).
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